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rasenwelt professional

AGB - rasenwelt Profesionell

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der rasenwelt GmbH, Fuggerstr. 39, 86473 Ziemetshausen (nachfolgend „rasenwelt“)

Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen rasenwelt GmbH und ihren Kunden, insbesondere für den Verkauf von Rasenpflegemaschinen und Ersatzteilen, die Erbringung von Werkstatt- und Serviceleistungen sowie die Vermietung von Maschinen.

(2) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Unsere Angebote richten sich überwiegend an Unternehmer (z. B. Betreiber von Golf- und Sportanlagen, Kommunen, gewerbliche Dienstleister). Soweit ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner ist, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.


§ 2 Vertragsschluss – Kauf von Maschinen und Ersatzteilen

(1) Die Darstellung unserer Produkte auf der Website rasenwelt.pro stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum).

(2) Der Kunde gibt durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch ein unverbindliches Kaufinteresse ab. Wir unterbreiten daraufhin ein schriftliches Angebot per E-Mail, das alle wesentlichen Konditionen (Preis, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten) enthält.

(3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist (in der Regel 14 Tage) schriftlich annimmt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen schriftlichen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Frachtkosten, Verpackung und ggf. Montage werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Rechnungen sind — sofern nicht abweichend vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.

(5) Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.


§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Lieferzusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager Ziemetshausen oder direkt ab Hersteller/Importeur. Versand- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden bzw. an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(4) Bei Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Herstellern), verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Wir werden den Kunden unverzüglich informieren.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unserer Rechnungsbeträge ab, die ihm aus dem Weiterverkauf zustehen. Wir nehmen die Abtretung an.


§ 6 Gewährleistung – Kauf

(1) Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Maschinen und Ersatzteile ein Jahr ab Lieferung. Für gebrauchte Maschinen wird die Gewährleistung auf ein Jahr ab Lieferung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Mängelansprüche von Unternehmern setzen voraus, dass diese ihrer gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

(4) Wir leisten Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende oder mangelhafte Wartung, übermäßige Beanspruchung oder natürlichem Verschleiß.


§ 7 Werkstatt- und Serviceleistungen

(1) Werkstatt- und Reparaturaufträge werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen oder auf Basis eines zuvor erstellten Kostenvoranschlags abgerechnet.

(2) Ein Kostenvoranschlag ist für uns — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet — unverbindlich. Überschreitungen bis zu 15 % sind ohne gesonderte Zustimmung zulässig. Bei zu erwartenden Überschreitungen von mehr als 15 % werden wir den Kunden vorab informieren und seine Zustimmung einholen.

(3) Eingebrachte Maschinen und Geräte werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Eine darüber hinausgehende Haftung für eingebrachte Gegenstände übernehmen wir nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits.

(4) Ausgebaute Altteile werden auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt, andernfalls fachgerecht entsorgt.

(5) Fertige Reparaturen sind nach Benachrichtigung innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Standgebühren zu berechnen.

(6) Für Werkstattleistungen gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 3. Reparaturrechnungen sind vor Abholung der Maschine zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.


§ 8 Vermietung von Maschinen

(1) Mietverträge kommen auf Basis eines gesonderten schriftlichen Mietvertrags oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese AGB gelten ergänzend.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Maschine nur bestimmungsgemäß und durch geeignetes, eingewiesenes Personal zu betreiben.

(3) Die Maschine ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde, zuzüglich normaler Abnutzung. Kosten für Reinigung und Instandsetzung bei übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung gehen zu Lasten des Mieters.

(4) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sofern er diese zu vertreten hat. Wir empfehlen den Abschluss einer geeigneten Versicherung für die Mietdauer.

(5) Mietpreise und -bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag. Der Mietzins ist nach Beendigung der Mietzeit fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(6) Wird die Maschine nicht fristgerecht zurückgegeben, sind wir berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag den vereinbarten Tagesmietpreis zuzüglich eines Aufschlags von 20 % zu berechnen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.


§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen der Produkthaftung nach dem ProdHaftG sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.


§ 10 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


§ 11 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ziemetshausen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Ziemetshausen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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